Paragraph §14a EnWG kurz erläutert
Das Energiewirtschaftsgesetz zum 01.01.2024 bringt über den Paragraphen §14a EnWG eine Neuregelung für leistungsstarke Verbraucher wie Wallboxen und Wärmepumpen mit sich.
So soll Paragraph §14a EnWG regeln, wie diese leistungsstarken Stromverbraucher gedimmt werden können. Damit sollen regionale Überlastungen auf der Niederspannungsebene verhindert werden.
Für die Dimmung der leistungsstarken Stromverbraucher werden Stromkunden im Gegenzug von den Versorgungsunternehmen mit einem reduzierten Netzentgelt vergütet.